Mietbedingungen für Wohnmobile

Buchungszeiten

Nebensaison 01.04.– 30.06.2024, 09.09. – 15.11.2024;
Hauptsaison 01.07. – 08.09.2024

Vermietung und Reservierung

Die Vermietung ist grundsätzlich nur von Freitag bis Freitag möglich. Bei Verfügbarkeit kann auch eine geringere Mietdauer vereinbart werden.

Die Reservierung ist erst bestätigt, wenn der Mietvertrag beidseitig unterzeichnet und die Anzahlung von 30% geleistet ist.

Der Restbetrag ist vor Übergabe auf unser Konto zu entrichten.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von € 3,– erhoben. Wird bei Zahlungsverzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Mieter die daraus entstandenen Kosten zu tragen.

Mietvoraussetzungen

Das Mindestalter des berechtigten Fahrers beträgt 23 Jahre und dieser muss bereits 2 Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse „B“ sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden.

Für die Entrichtung jegliche Straßengebühren und ordnungsgemäße Kennzeichnungen, wie bei Vignetten, Mautgebühren, Emissionskennzeichnungen u. dgl. ist der Mieter selbst verantwortlich.

Ausstattung

Alle Wohnmobile sind mit einer Markise, einer Vorzelt-Matte, einem Radträger, einem Tisch und 2 bzw. 4 Sesseln und einem Geschirrset für 4 Personen ausgestattet.  Gasflasche und Chemie werden mitgegeben.

Die individuelle Ausstattung ist direkt bei den Fahrzeugen angegeben.

Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe findet grundsätzlich freitags ab 15 Uhr, die Rückgabe bis 11 Uhr statt.

Der Vermieter übergibt das vermietete Fahrzeug an den Mieter in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand. Etwaige Beanstandungen und Schäden muss der Mieter bei Übergabe dem Vermieter bekanntgeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand, mit sämtlichen Papieren zurückzugeben.

Sollte das gemietete Fahrzeug aus etwaigen Schäden nicht zur Verfügung stehen, z.B. Verschulden des Vormieters, so steht dem Vermieter das Recht zu, dem Mieter ein Fahrzeug gleicher Größe zur Verfügung zu stellen. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten und die Vorauszahlung wird zurückerstattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, für diesen Fall Schadensersatzforderungen an den Vermieter zu stellen.

Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrücknahme wird ein ganzer Tagespreis verrechnet.

Das Mietfahrzeug wird in vollgetanktem Zustand übergeben und muss wieder vollgetankt zurückgegeben werden.

Bei Fahrzeugübernahme wird mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsmäßigen Zustand des Fahrzeuges an.

Die Kilometerpauschale beträgt 350 Kilometer pro Tag. Mehrkilometer werden mit € 0,32 nachverrechnet.

Reiserücktritt

Bis 6 Wochen vor Reiseantritt 30% der Miete, 5 bis 3 Wochen vor Reiseantritt 50% der Miete. Wird danach storniert, bzw. die Reise abgebrochen, beträgt die Stornogebühr 100% der Miete.

Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.

 Versicherung und Kaution

Der Mieter haftet bei Schäden mit € 1.200,- Selbstbehalt je Schadensfall, auch wenn dieser im Rahmen der Vollkaskoversicherung abgewickelt wird. Der Selbstbehalt für einen Schaden ist bei Übergabe des Fahrzeuges in bar zu hinterlegen.

Die Haftung für Unfallschäden ist jedoch unbeschränkt, sofern der Mieter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch Alkohol oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Dieses gilt ebenfalls für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens „Durchfahrtshöhe“ bzw. „Durchfahrtsbreite“ verursacht werden.

Der Mieter haftet voll für Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind.

Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution rückerstattet.

Reinigung, einmalige Kosten

Alle Mietfahrzeuge werden einwandfrei gereinigt übergeben.

 

Für die Endreinigung innen verrechnen wir € 95,- und für die Außenreinigung € 55,- , welche jedoch entfällt, wenn das Fahrzeug in einwandfrei gereinigtem Zustand zurückgebracht wird.

Bei starker Verschmutzung behalten wir uns das Recht vor, nach Aufwand zu verrechnen.

Für die Gasfüllung, die Wasser- und Toilettenchemie und eine ausführliche Einweisung berechnen wir € 95,-

 

Eine zusätzliche Reinigungsgebühr fällt bei Mitnahme von Haustieren je nach Aufwand an.

Der Abwasser- und der Toilettentank sind bei Rückgabe des Fahrzeuges zu entleeren, sowie mit der entsprechenden Chemie zu reinigen. Ansonsten fallen zusätzliche Gebühren von € 90,- an.

Beschädigung, Unfälle

Für allfällige Beschädigungen des Mietfahrzeuges, insoweit diese nicht durch die abgeschlossene Vollkaskoversicherung gedeckt sind, haftet der Mieter, bzw. sein Fahrer. Jeder Schaden am Mietfahrzeug ist umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Für Reparaturen, die sofort durchgeführt werden müssen, ist gegen vorherige telefonische Rücksprache mit dem Vermieter, eine Fachwerkstätte aufzusuchen. Dem Vermieter ist bei Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt eine bestätigte Werkstattrechnung vorzulegen. Ein Ersatz von Miettagessätzen wird nicht gewährt. Der Unterzeichner des Mietvertrages haftet auch für Schäden, die während des Mietverhältnisses durch andere Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, verursacht werden.

Für Schäden an Personen oder am gemieteten Fahrzeug, welche durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder mitfahrenden Personen entsteht, haftet, sofern durch die Vollkaskoversicherung nicht Schadenersatz geleistet wird, der Mieter. Im Falle eines Unfalls bei winterlichen Fahrverhältnissen, haftet der Mieter im vollen Ausmaß über die hinterlegte Kaution hinaus.

Bei Unfällen jeglicher Art, oder Einbruch in das Fahrzeug muss ein Unfallbericht und vollständige Schadensmeldung ausgefüllt werden. Der Vermieter ist umgehend zu informieren. Bei der Polizei ist eine Anzeige zu machen. Es wird für eine etwaige Entwendung von Gegenständen aus dem Fahrzeug keine Haftung seitens des Mieters übernommen.

 

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug für folgende Nutzung zu verwenden:

Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, zu Fahrzeugtests, zur Beförderung von verbotenen oder gar giftigen und gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafen bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung!

Bei Fahrten in außereuropäische oder Krieg führende Länder besteht kein Haftpflicht- bzw. Vollkaskoschutz. Somit haftet der Mieter für Schäden jeglicher Art.

Für Gasunfälle jeder Art übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Rauchverbot

In allen Mietfahrzeugen ist absolutes Rauchverbot! Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die Kaution einzubehalten!

Maximalgewicht

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass das
höchst zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten
wird!